Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
131 € pro Monat für Menschen mit Pflegegrad (1–5) in häuslicher Pflege – z. B. für Betreuung im Alltag oder Hilfe im Haushalt.
- Budget ist zweckgebunden und kann bis 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden.
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse (Abtretungserklärung) oder per Kostenerstattung.
- Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden.