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Julias Engel
Schenkendorf 10

15938 Steinreich

01556 / 0956777
info@juliasengel.de
www.juliasengel.de
Alltagshelfer Kostenübernahme

Welche Abrechnungsmöglichkeiten sie haben

Wir beraten Sie, wie Sie Budgets optimal nutzen – in Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Elbe-Elster (u. a. Lübben, Luckau, Golßen, Bestensee, Luckenwalde, Jüterbog, Zossen, Baruth/Mark, Dahme/Mark, Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain, Schönewalde, Schlieben).

Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)

131 € pro Monat für Menschen mit Pflegegrad (1–5) in häuslicher Pflege – z. B. für Betreuung im Alltag oder Hilfe im Haushalt.

  • Budget ist zweckgebunden und kann bis 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden.
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse (Abtretungserklärung) oder per Kostenerstattung.
  • Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden.

Umwandlung bis zu 40% der Sachleistung
(§ 45a Abs. 4 SGB XI)

Wenn Pflegesachleistungen nicht voll genutzt werden, können bis zu 40 % für Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.

  • Voraussetzung: mind. Pflegegrad 2 und häusliche Pflege.
  • Erhöht das verfügbare Budget für Betreuungs-/Entlastungsleistungen.
  • Beantragung über Ihre Pflegekasse – wir helfen beim Antrag.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Bei Auszeit, Krankheit oder Terminen der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Vertretung.

  • Ab 01.07.2025: gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege bis 3.539 € flexibel nutzbar.
  • Vorher galten getrennte Budgets; bereits genutzte Beträge werden 2025 angerechnet.
  • Wir unterstützen bei Planung, Nachweis und Abrechnung.

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

Wenn wegen akuter Krankheit oder Schwangerschaft/Entbindung der Haushalt nicht geführt werden kann, trägt die Krankenkasse die Kosten – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Gilt unabhängig vom Pflegegrad.
  • Benötigt ärztliche Bescheinigung / Verordnung.
  • Wir helfen bei Antrag & Organisation.

Pflegegeld & Selbstzahler

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 direkt von der Pflegekasse, um die eigene Pflege zu organisieren. Es steht zur freien Verfügung und kann auch für Betreuungsdienste genutzt werden.

Unsere Leistungen können Sie ebenfalls als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall stellen wir monatlich eine Rechnung aus. Die Kosten sind in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht genutzte Monatsbeträge werden übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Direktabrechnung oder Kostenerstattung – was ist einfacher?

Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Alternativ reichen Sie unsere Rechnungen selbst ein und erhalten das Geld von der Kasse zurück.

Wer darf Leistungen über den Entlastungsbetrag erbringen?

In Brandenburg: zugelassene Pflegedienste (für bestimmte Angebote) und nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote nach § 45a SGB XI.

Wie funktioniert die 40 %-Umwandlung konkret?

Bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen können für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden (ab Pflegegrad 2). Die Pflegekasse stellt das um – wir helfen beim Antrag.

Was hat sich 2025 bei der Verhinderungspflege geändert?

Seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €, das flexibler genutzt werden kann. Bereits genutzte Beträge im 1. Halbjahr 2025 werden angerechnet.

Wer übernimmt die Kosten und wie läuft die Abrechnung?

Ab Pflegegrad 1 können die Kosten in der Regel direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden. Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zu, den wir unkompliziert per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

Für Sie entstehen keine versteckten Kosten. Die Pflegekasse übernimmt die Abrechnung vollständig. Nur wenn Sie ausdrücklich eine private Zusatzleistung wünschen, stellen wir Ihnen hierfür eine gesonderte Rechnung aus. Selbstverständlich achten wir darauf, das Budget der Pflegekasse einzuhalten.

Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, erhalten Sie von uns monatlich eine transparente und detaillierte Rechnungskopie, in der alle geleisteten Stunden nachvollziehbar aufgeführt sind.

Kann man unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, unsere Unterstützung können Sie selbstverständlich auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung privat. Die entstehenden Kosten lassen sich zudem steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.